Trotz Saisonende

Trotz Saisonende

bieten wir Ihnen bis zum 15. Dezember unsere Glühweinfahrten an.

Allgemeine Geschäfts- und Beförderungsbedingungen für Linienfahrten und Sonderfahrten
des Reisedienstes der Personenschifffahrt Streib in Speyer.


1. Allgemeines

Die Allgemeinen Geschäfts- und Beförderungsbedingungen für Linienfahrten und Sonderfahrten regeln die Beziehung zwischen der „Personenschifffahrt Streib“ Inhaber Werner Streib - und Ihren Vertragspartnern/Fahrgästen.

Unsere Allgemeinen Geschäfts- und Beförderungsbedingungen für Linienfahrten und Sonderfahrten gelten für Linienfahrten sowie Sonderfahrten auf dem Fahrgastschiff „Pfälzerland II“ und für Verträge zur Durchführung von Veranstaltungen auf dem Fahrgastschiff der Personenschifffahrt Streib sowie für alle damit zusammenhängenden weiteren Leistungen und Lieferungen durch uns.

Sie gelten nicht für Charterfahrten, insoweit gelten ausschließlich unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Charterfahrten.

Mit dem Abschluss eines Buchungsvertrages bzw. mit Erwerb der Fahrkarte erkennt der Fahrgast die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Personenschifffahrt Streib an.

 

1.1  Der Umfang der Leistung beinhaltet die Beförderung von Personen.

1.2  Änderungen des Fahrplanes bleiben vorbehalten. Es besteht keine Gewähr auf Einhaltung des Planes sowie pünktliche Abfahrt und Ankunft. Die Durchführung der angekündigten Fahrt kann abgesagt werden, wenn nicht die Mindestteilnehmerzahl erreicht wird oder andere wichtige Gründe eine Fahrt nicht möglich machen (z. B. ungünstige Witterungsbedingungen, technische Probleme). Onlinereservierungen sind von dieser Regel nicht ausgeschlossen. Ein vollbesetztes Schiff kann vor der Zeit abfahren.

1.3  Der Verzehr von mitgebrachten Speisen und Getränken an Bord des Schiffes ist strikt untersagt. Das Fahrgastschiff verfügt über eine eigene Bordgastronomie mit Service

1.4  Der Verkauf sowie der Verzehr von Getränken und Lebensmitteln, die Spirituosen, also Hochprozentiges enthalten, ist bei unter 18-Jährigen nicht erlaubt. Ab 16 Jahren dürfen neben den alkoholfreien Getränken auch Bier, Wein oder Sekt gekauft und getrunken werden.

1.5  Das Rauchen ist innerhalb des Schiffes untersagt und nur im Außenbereich gestattet.

1.6  Den Anordnungen des Schiffspersonals ist im Interesse eines geregelten Schiffsverkehrs und zur Sicherheit der Fahrgäste gemäß §§ 1.03 und 1.04 Polizeiverordnung unbedingt Folge zu leisten. Auskünfte werden nach bestem Wissen erteilt. Auf anderen Gewässern gilt die jeweilige Fassung der geltenden Polizeiverordnung.

1.7  Jeder Fahrgast hat sich an Bord so zu verhalten, dass der Schiffsbetrieb nicht behindert und andere Mitreisenden nicht gefährdet oder belästigt werden. Allen Anordnungen der Schiffsführung ist im Interesse der Sicherheit Folge zu leisten. Fahrgäste, die nachhaltig gegen die Ordnung an Bord verstoßen, keinen gültigen Fahrschein besitzen, gesetzliche oder behördliche Vorschriften verletzen, Sachbeschädigungen verüben oder andere Fahrgäste belästigen, können von der Fahrt ausgeschlossen werden, ohne dass ihnen dadurch irgendwelche Ersatzansprüche entstehen. Nach Feststellung der Personalien erfolgt ggf. die ihre Übergabe an die Polizeibehörde an der nächsten Schiffsstation.

1.8  Kindern unter 12 Jahren ist der Zutritt ohne Aufsichtsperson (mind. 18 Jahre) untersagt. Eltern und Aufsichtspersonen haften für die Sicherheit ihrer Kinder oder anderer Personen, die sich in ihrer Aufsicht befinden.

1.9  Babys haben nicht unbedingt Anspruch auf einen Sitzplatz, sie müssen bei Bedarf auf dem Schoß ihrer Eltern sitzen.

1.10  Für Beschädigungen an Steganlagen, Schiff, Einrichtung, Inventar usw. haftet der Fahrgast, der den Schaden verursacht hat. Kosten, welche für den Fall einer Schadensverursachung anfallen, trägt jeweils der Verursacher.

1.11 Der Zulauf unserer Fahrgäste erfolgt größtenteils spontan. Daher empfehlen wir Ihnen rechtzeitig an Bord zu erscheinen. Fahrgäste sollten sich ca. 20 Minuten vor regulärer Abfahrt des Schiffes am Anleger einfinden.

1.12  Bei Erreichen der Endstation ist das Schiff unverzüglich, nach Anweisung des Personals zu verlassen.

1.13  Bei einer schriftlichen oder elektronischen Bestellung verpflichtet sich der Kunde zur Angabe seiner vollständigen Postanschrift, Telefonnummer und E-Mail-Adresse (wenn vorhanden).

1.14 Das Ein- und Aussteigen von Fahrgästen an Schleusen ist unzulässig.

 

2. Fahrkarten

2.1  Fahrkarten für die Rundfahrten sind auf dem Schiff erhältlich. Fahrkarten für die Sonderfahrten sind nur im Vorverkauf zu erwerben. Buchungen für unsere Sonderfahrten werden ausschließlich über unser Online-Ticketsystem vorgenommen.

2.2  Die Fahrpreise sind den jeweiligen Listen/Prospekten zu entnehmen. Die Gültigkeit der angegebenen Termine bezieht sich immer auf das aktuelle Jahr, Tarif- und Terminänderungen sind jederzeit möglich und bleiben vorbehalten. Alle Preise verstehen sich inklusive der Mehrwertsteuer. Es kann u. U. ein Dieselzuschlag erhoben werden.

2.3   An Bord ist keine Kartenzahlung möglich.

2.4   Kinder unter 4 Jahren in Begleitung einer Aufsichtsperson haben freien Eintritt.

2.5   Ermäßigung erhalten - sofern nicht gesondert vereinbart – ausschließlich Kinder (4-14 Jahre) und Gruppen bei lösen eines Sammelfahrscheines siehe Rabatt im aktuellen Prospekt. Die Ermäßigung bezieht sich immer auf den regulären Normalpreis für Erwachsene. Es kann jeweils nur eine Fahrpreisermäßigung in Anspruch genommen werden. Der Anspruch auf Fahrpreisermäßigung muss vor dem Erwerb der Fahrkarte geltend gemacht werden. Bereits gelöste Fahrkarten können nicht nachträglich zurückgenommen werden.

2.6   Keine Ermäßigungen werden gewährt bei Sonder- und Eventfahrten sowie weiteren Veranstaltungen inkl. gastronomischen Leistungen.

2.7  Die Fahrausweise sind beim Einsteigen unaufgefordert vorzuzeigen, während der Fahrt aufzubewahren und auf Verlangen vorzulegen. Bei Fahrten über die Zielstrecke hinaus müssen die Fahrausweise umgehend unaufgefordert beim Schiffspersonal nachgelöst werden. Bei schuldhafter Zuwiderhandlung gegen einer dieser Bestimmungen hat der Fahrgast den Fahrpreis zzgl. Des entsprechenden Mehrpreises gemäß dem zu diesem Zeitpunkt gültigen Preisverzeichnis zu zahlen.

2.8  Gelöste Fahrkarten werden bei nicht angetretener Fahrt oder Verlust nicht erstattet. Bei Reduzierung der Personenzahl bei Gruppenfahrkarten, die im Vorverkauf erworben wurden, werden keine Fahrgelderstattungen vorgenommen. Bei Gruppenanmeldungen sind Änderungen der Personenzahl uns unverzüglich mitzuteilen.

2.9  Fahrkarten bzw. Eintrittskarten verlieren mit Verlassen des Schiffes ihre Gültigkeit und sind nicht auf Dritte übertragbar.

2.10  Es werden bei allen Rund- und Sonderfahrten nur Innenplätze reserviert.

2.11  Gutscheine jeglicher Art gelten für alle von uns im Zeitpunkt der Einlösung angebotenen Fahrplanleistungen. Für Gutscheine über bestimmte Leistungen kommen die Regelungen zu gelösten Fahrscheinen entsprechend zur Anwendung. Ein Anspruch auf Barauszahlung besteht nicht. Gutscheine können vor Ort auf dem Schiff oder schriftlich erworben werden. An Bord kann der Gutschein auch für gastronomische Leistungen eingelöst werden. Über einen evtl. Restwert wird an Bord kein neuer Gutschein ausgestellt. Eine Barauszahlung ist nicht möglich. Gutscheine sind ab Ausstellungsdatum vier Jahre gültig. Gutscheine für unsere Eventfahrten können ausschließlich über das Online-Ticketsystem bestellt werden.

2.12  Auf allen Linienfahrten wird grundsätzlich eine rechtzeitige Reservierung empfohlen. Reservierungen können erst ab sieben Personen und ausschließlich unter Angabe vom Fahrgast seiner vollständigen Postanschrift, Telefonnummer und E-Mail-Adresse (wenn vorhanden) angenommen werden. Reservierungen sind auch per Fax sowie per Post möglich.

2.13  Reservierte Karten sind bis 15 Minuten vor Fahrtbeginn an der Kasse abzuholen, anderenfalls erlischt die Gültigkeit der Reservierung. Es gelten die Stornierungsbedingungen gemäß nachstehendem Punkt 5. dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

 

3. Beförderung von Gepäck und Sonstigem

3.1  Rollstühle und Kinderwägen können kostenlos und nur in begrenzter Anzahl oder nach Absprache an Bord genommen werden. Elektrorollstühle sind aus Sicherheitsgründen nicht zugelassen. Für die Unterbringung solcher Fahrzeuge kann das Schiffspersonal einen bestimmten Platz zuweisen. Unbedingt zu beachten sind die Gegebenheiten an der jeweiligen Anlegestelle zum Ein- und Aussteigen mit Rollstühlen/Kinderwägen, da der Schiffsanleger nicht barrierefrei ist. An Bord befinden sich keine behindertengerechten Toiletten.

3.2  PKWs, Krafträder, Fahrräder, Ruder- sowie Paddelboote werden nicht befördert.

3.3  Die private Benutzung von Musikinstrumenten sowie Tonwiedergabegeräten ist an Bord nicht gestattet

3.4  Die Beförderung der Gepäckstücke erfolgt kostenlos in begrenztem Umfang und auf eigene Gefahr. Bei Unterbringung des Gepäcks ist den Anordnungen des Schiffpersonals Folge zu leisten. Waffen, feuergefährliche, ätzende und andere gefährliche Gegenstände, sowie Gegenstände, deren Besitz verboten oder strafbar ist, werden nicht befördert. Werden derartige Gegenstände erst während der Reise entdeckt, kann die Schiffsleitung sie in Verwahrung nehmen und sie auf Kosten des Besitzers an der nächsten Station von Bord bringen.

3.5  Mitgebrachte Hunde dürfen mitgeführt werden und müssen vom Reisenden ständig beaufsichtigt werden. Sie sind kurz an der Leine zu halten. Die Mitnahme kann durch das Schiffpersonal je nach Situation an Bord abgelehnt werden. Für Schäden, die durch Hunde an Bord entstehen haftet ausschließlich der Besitzer. Hunde dürfen nicht auf Sitzplätzen oder auf Tischen untergebracht werden. Hunde, von denen Gefahren für andere Fahrgäste oder die Schiffsbesatzung ausgehen können oder die aufgrund gesetzlicher Auflage dazu verpflichtet sind, haben für die Dauer des Bordaufenthalts einen Maulkorb zu tragen. Andere Tiere sind von der Beförderung ausgeschlossen.

3.6  Blindenhunde als Begleithunde können generell und kostenfrei mitgeführt werden.

3.7  Auf Ganztages- und Abendfahrten sowie bei weiteren Veranstaltungen ist die Mitnahme von Hunden und sonst. Tieren nicht gestattet. Ausgenommen ist die Frühschoppenfahrt zum Vatertag.

3.8  Ein Anspruch auf Finderlohn besteht nicht. Die Personenschifffahrt Streib haftet nicht für die Garderobe an Bord sowie Beschädigungen, auch nicht für Vermögensschäden und verlorene Gegenstände.

 

4. Haftung

Die Haftung der Personenschifffahrt Streib gegenüber Fahrgästen richtet sich nach den deutschen gesetzlichen Vorschriften, die Schadenersatz bei Leistungsbeeinträchtigungen seitens der Gesellschaft grundsätzlich nur bei durch grob fahrlässig bzgl. Vorsätzlich verschuldeten Schäden vorsehen. Die Haftung für Personenschäden richtet sich nach § 5 Binnenschifffahrtsgesetz mit den entsprechenden Haftungsbeschränkungen. Reisegepäck oder Garderobe, für die wir kein besonderes Entgelt erhoben haben, bleibt auch an Bord unter der allgemeinen Obhut des Fahrgastes. Eine Haftung wird nicht übernommen. Für Verlust oder Beschädigung von Geld, Schmuck und sonstigen Wertsachen wird nicht gehaftet.

Abweichungen von Fahrplänen durch Hoch- und Niedrigwasser oder sonstige Verkehrsbehinderungen durch Betriebsstörungen oder durch Unterbrechungen, die von Personenschifffahrt Streib nicht zu vertreten sind, begründen keine Ersatzpflicht. Insoweit wird auch keine Gewähr für das Einhalten von Anschlüssen übernommen. Für alle Ansprüche, die nicht Personenschäden und von Fahrgästen oder Sachschäden an ihrem Gepäck zum Inhalt haben, gilt folgende Haftung:

  1. Bei leichter Fahrlässigkeit bis zur Höhe des dreifachen Einzelfahrpreises, in jedem Fall beschränkt sich die Haftung auf den vorhersehbar typischen Schaden.
  2. Soweit allein die Gesellschaft wegen eines Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich ist, haften wir nur bis zur Höhe des dreifachen Einzelfahrpreises.

Derartige Ansprüche sind innerhalb eines Monats nach Beendigung der Fahrt gegenüber der Gesellschaft geltend zu machen. Nach Ablauf dieser Frist kann der Fahrgast die Ansprüche nur geltend machen, wenn er ohne Verschulden an der Einhaltung dieser Frist verhindert war. Fahrgäste sollen etwaige Schäden gleich welcher Art, aus denen sich Ansprüche gegenüber der Personenschifffahrt Streib ergeben könnten, sofort nach ihrer Entdeckung, spätestens aber bis zum Verlassen des Schiffes am Ankunftsort den zuständigen Personen an Bord anzeigen, damit ggf. erforderliche Feststellungen unverzüglich getroffen werden können.

 

5. Stornierungsbedingungen

5.1  Bei einer festen Buchung unserer ausgeschriebenen Rundfahrten gelten folgende Stornierungsgebühren: Kostenloses Storno bis 14 Tage möglich, ab 14 Tage vor Fahrtantritt 50 % des Beförderungsentgeltes. Bei Stornierung weniger als 24 Stunden vor Fahrt oder Nichtantritt werden 100 % des vereinbarten Preises in Rechnung gestellt.

5.2  Die Stornierungsbedingungen gelten auch bei einer Reduzierung von angemeldeten Personenkontingenten.

 

6. Sonderfahrten

6.1  Sonder-Schifffahrten sind für Gruppen auch zu anderen Abfahrtszeiten (nach Vereinbarung) möglich, deklariert als Sonderfahrt. Auf Anfrage erhält der Kunde ein Angebot für eine Sonderfahrt. Die Bedingungen werden gesondert, in jedem Fall schriftlich geregelt.

Der Fahrtpreis richtet sich nach der Personenanzahl, Fahrtstrecke und Fahrtdauer. Alle Preise sind Nettopreise, hinzu kommt die gesetzliche Umsatzsteuer. Als Vertragspartner gilt der Auftraggeber. Eine Anzahlung kann im Angebot oder im Vertrag von Personenschifffahrt Streib erhoben werden. Ist der Fahrtpreis oder die Anzahlung nicht wie im Vertrag vereinbart zum angegebenen Termin bezahlt, so hat die Personenschifffahrt Streib das Recht, die Sonderfahrt abzusagen. Wird ein Angebot zur festgelegten Frist nicht schriftlich, per Fax, E-Mail oder Post bestätigt, ist es nicht mehr gültig. Wird es innerhalb der Frist bestätigt, gilt das Angebot als bindender Vertrag für Veranstalter und Personenschifffahrt Streib.

6.2  Unsere Rechnungen für die Fahrtkosten der Sonderfahrten – sofern nichts anderes vereinbart ist – sind innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum, spätestens drei Wochen vor Fahrtantritt, ohne Abzug zahlbar. Die Rechnung für weitere Leistungen (z. B. gastronomischer Service) wird separat erstellt und ist innerhalb sieben Tagen nach Rechnungsdatum fällig.

6.3  Wir sind berechtigt, jederzeit eine angemessene Vorauszahlung und bei Sonderfahrten sowie weiteren Veranstaltungen den vollen Eintrittspreis zu verlangen. Die Höhe der Bezahlung und die Zahlungstermine sind im Vertrag schriftlich vereinbart.

6.4  Ist der Fahrtpreis oder die Anzahlung nicht wie im Vertrag vereinbart zum angegebenen Termin bezahlt, so hat die Personenschifffahrt Streib das Recht, die Sonder-Schifffahrt abzusagen. Wird ein Angebot zur festgelegten Frist nicht schriftlich, per E-Mail, Fax oder Post bestätigt, ist es nicht mehr gültig. Wird es innerhalb der Frist bestätigt, gilt das Angebot als bindender Vertrag für Vertragspartnern/Fahrgästen und der Personenschifffahrt Streib. Die Veranstaltungen sind davon nicht betroffen.

6.5  Leistet der Kunde trotz Fälligkeit die Rechnung nicht, ist Personenschifffahrt Streib neben den gesetzlichen Verzugsfolgen zur Berechnung eines pauschalen Schadenersatzes in Höhe von 5 EUR pro Mahnschreiben berechtigt. Der Kunde hat das vereinbarte Entgelt für alle und weitere in Anspruch genommenen Leistungen – auch die seiner Veranstaltungsteilnehmer – an Personenschifffahrt Streib zu zahlen. Er haftet für sämtliche Bezahlungen der Leistungen und für die durch sie verursachten Kosten seiner Veranstaltungsteilnehmer. Dazu gehören auch durch ihn veranlassten Leistungen, Kosten und Auslagen von Personenschifffahrt Streib an Dritte.

6.6  Bei Sonderfahrten sind im Falle eines Rücktritts, der in schriftlicher Form vorliegen muss, folgende Stornierungsgebühren zu leisten:

  • bis einschließlich zwei Monate vor Fahrtantritt 20 % des Beförderungsentgeltes
  • bis einschließlich sechs Wochen vor Fahrtantritt 50 % des Beförderungsentgeltes
  • bis einschließlich vier Wochen vor Fahrtantritt 75 % des Beförderungsentgeltes
  • ab dem 3. Tag vor Fahrtantritt 100 % des Beförderungsentgeltes

Neben der Schifffahrt kann auch eine gastronomische Leistung gebucht werden, für die die obigen Stornierungsbedingungen gelten.

6.7  Sofern dem Kunden ein kostenfreies Rücktrittsrecht innerhalb einer bestimmten Frist zusteht, sind wir in dieser Zeit ebenfalls berech-              tigt, vom Vertrag zurückzutreten, wenn Anfragen anderer Kunden vorliegen, diese bereit sind, eine feste Buchung vorzunehmen und       der Kunde auf unsere Rückfrage hin auf sein Recht zum Rücktritt innerhalb einer von uns gesetzten Frist nicht verzichtet.

 

7. Preise und Zahlungsbedingungen

7.1 Die vereinbarten Preise schließen die jeweilige gesetzliche Mehrwertsteuer ein. Überschreitet der Zeitraum zwischen Vertragsabschluss und Fahrt vier Monate und erhöht sich der von uns allgemein für derartige Leistungen berechnete Preis, so kann der vertraglich vereinbarte Preis angemessen, höchstens jedoch um 10 % erhöht werden. Liegen zwischen Vertragsabschluss und Fahrt mehr als vier Monate und ändert sich die gesetzliche Umsatzsteuer, so werden die Preise entsprechend angepasst.

7.2 Die Aufrechnung mit Gegenforderungen ist dem Kunden nur gestattet, soweit sie unbestritten, rechtskräftig festgestellt oder von uns anerkannt sind.

7.3 Werden nach Vertragsunterzeichnung Umstände bekannt, die die Kreditwürdigkeit des Kunden zweifelhaft erscheinen lassen, so sind wir berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten oder nur gegen Vorkasse oder Sicherheitsleistungen die vereinbarten Leistungen zur Verfügung zu stellen.

7.4 Die Preise bestimmen sich nach den jeweils gültigen Preislisten. Das Entgelt für den Vertragsgegenstand wird mit Zugang der Rechnung beim Vertragspartner/Fahrgast fällig, sofern mit Personenschifffahrt Streib laut Fahrtbestätigung keine andere Vereinbarung getroffen wurde. Aufrechnungen mit Gegenforderungen sind nur möglich, sofern sie unbestritten, rechtskräftig und von uns anerkannt sind.

7.5 Wird ein Angebot zur festgelegten Frist nicht schriftlich, per E-Mail, Fax oder Post bestätigt, ist es nicht mehr gültig. Wird es innerhalb der Frist bestätigt, gilt das Angebot als bindender Vertrag für Vertragspartnern/Fahrgästen und der Personenschifffahrt Streib. Die Veranstaltungen sind davon nicht betroffen

7.6 Leistet der Kunde trotz Fälligkeit die Rechnung nicht, ist Personenschifffahrt Streib neben den gesetzlichen Verzugsfolgen zur Berechnung eines pauschalen Schadenersatzes in Höhe von 5 EUR pro Mahnschreiben berechtigt. Der Kunde hat das vereinbarte Entgelt für alle und weitere in Anspruch genommenen Leistungen – auch die seiner Veranstaltungsteilnehmer – an Personenschifffahrt Streib zu zahlen. Er haftet für sämtliche Bezahlungen der Leistungen und für die durch sie verursachten Kosten seiner Veranstaltungsteilnehmer. Dazu gehören auch durch ihn veranlassten Leistungen, Kosten und Auslagen von Personenschifffahrt Streib an Dritte.

7.7 Bei Mitnahme von Hunden sind Gebühren laut aktuell gültigem Preisverzeichnis zu entrichten.

7.8 Schwerbehinderte erhalten einen Euro Ermäßigung auf den Standardpreis. Sonder- und Abendfahrten sowie Eventfahrten und Kombitickets sind von dieser Ermäßigung ausgenommen. Zum Erhalt eines Rabattes ist ein Schwerbehindertenausweis vorzulegen, mit einem Grad der Behinderung (GdB) ab 50.

7.9 Bei Event- und Sonderfahrten gibt es keine Ermäßigungen.

7.10 An Bord ist keine Kartenzahlung möglich.

 

8. Fahrtabweichungen und Fahrplanänderungen

8.1 Bei Sturm, Hagel und anderen ungünstigen Witterungsbedingungen sowie bei von uns unverschuldeten technischen Defekten und bei Wasserstraßen- oder Schleusensperrungen können wir die Fahrt abbrechen oder die Fahrtroute ändern. Erstattungs- und Ermäßigungsansprüche sind in solchen Fällen ausgeschlossen, dies gilt auch für den von uns unverschuldeten Ausfall der Beschallungsanlage (Musik, Erklärung). In all diesen Fällen besteht auch kein Anspruch auf Fahrpreisermäßigung. Die Änderungen werden mit dem Kunden abgesprochen. Anweisungen der Schiffsführung an die Fahrgäste dienen ausschließlich deren Sicherheit, deshalb ist diese Folge zu leiten.

8.2 Personenschifffahrt Streib behält sich vor, alkoholisierten Personen oder Gruppen mit überwiegend alkoholisierten Personen von der Fahrt auszuschließen und gegebenenfalls vom Schiff zu verweisen.

 

9. Fahrtausfall wegen höherer Gewalt oder anderen Gründen

9.1 Personenschifffahrt Streib kann vor Fahrtbeginn vom Vertrag zurücktreten, wenn die Durchführung der Fahrt infolge bei Vertragsabschluss nicht vorhersehbarer außergewöhnlicher Umstände erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt wird, z. B. Naturkatastrophen, erhebliche Witterungseinflüsse (Hoch- oder Niedrigwasser, Nebel usw.), Havarien oder technische Defekte am Schiff. Bereits gezahltes Fahrgeld wird in einem solchen Fall erstattet. Wird eine Schifffahrt aus oben genannten Gründen vorzeitig abgebrochen, wird das Fahrgeld entsprechend teilweise erstattet. Darüber hinaus können keine Ersatz- oder Entschädigungsansprüche gestellt werden.

 

10. Schriftform

10.1 Änderungen, Ergänzungen oder Aufhebungen der vertraglichen Vereinbarung hat der Kunde schriftlich zu erfolgen unter Angabe seiner Kontaktdaten. Mündliche Nebenabreden haben keine Gültigkeit. Abweichungen hiervon können nur schriftlich getroffen werden, das Schriftformerfordernis selbst ist ebenso nur schriftlich abdingbar.

10.2 Die Fahrtbestätigung (bestätigter Beförderungsvertrag durch den Vertragspartner/Fahrgast) ist vom Vertragspartner/Fahrgast innerhalb von sieben Tagen rechtsgültig unterschrieben zurückzusenden und bei kürzerer Vorlaufzeit unverzüglich. Wird die unterschriebene Fahrtbestätigung nicht rechtzeitig zurückgesandt, kann die Personenschifffahrt Streib ohne Angabe von Gründen vom Vertrag zurücktreten.

 

11. Datenschutz

11.1 Die personenbezogenen Daten der Käufer werden unter Einhaltung des Datenschutzrechtes in dem für die Durchführung des Vertrages erforderlichen Umfang erhoben, bearbeitet und genutzt. Personenschifffahrt Streib ist berechtigt, die Daten an natürliche oder juristische Personen weiterzugeben, die die Vertragserfüllung durchführen bzw. an der Durchführung des Vertrages maßgeblich beteiligt sind.

 

12. Sonstiges

12.1 Der Vertragspartner/Fahrgast ist zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle weder verpflichtet noch bereit.

12.2 Die Personenschifffahrt Streib ist nicht verpflichtet, die Einhaltung der getroffenen Anordnungen zu überwachen. Sollte eine Bestimmung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein, berührt dies die Gültigkeit der anderen Bestimmungen nicht. Gerichtsstand für alle Rechtsstreitigkeiten ist Speyer. Es gelten die Allgemeinen Beförderungsbedingungen.

12.3 Die in dieser AGB sowie auf der Internetseite gewählte männliche Form bezieht sich immer zugleich auf weibliche, männliche und diverse Personen. Auf eine Mehrfachbezeichnung wird zugunsten einer besseren Lesbarkeit verzichtet.

 

Ergänzende Bedingungen für den Erwerb von Fahrkarten im Online-Ticketsystem

 

1. Allgemeines

Mit dem Erwerb von Eintrittskarten sowie Geschenkgutscheinen für Veranstaltungen bei der Personenschifffahrt Streib gelten die vorliegenden ergänzenden Bedingungen im Online-Ticketsystem. Abweichende Bedingungen des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, auch wenn die Personenschifffahrt Streib ihnen nicht ausdrücklich widerspricht.

Für die Lieferung von Tickets der Sonderfahrten und sonstigen Veranstaltungen (im Folgenden „Eventfahrten“) der Personenschifffahrt Streib ist FareHarbor B.V. aus 1017CE Amsterdam zuständig.

 

2. Vertragsabschluss

2.1 Durch Anklicken des Buttons „Kostenpflichtig bestellen“ geben Sie eine verbindliche Buchung der auf der Bestellseite aufgelisteten Eventfahrt ab. Eine darauffolgende Buchungsbestätigung durch eine Auftragsbestätigung per E-Mail, dokumentiert lediglich den bereits getätigten Vertragsschluss.

2.2 Der Kunde kann die Eintrittskarten der Eventfahrten ausschließlich im Online-Ticketsystem bestellen. Hierzu muss der Kunde bei FareHarbor seinen vollen Namen, Anschrift, Telefonnummer und eine E-Mail-Adresse angeben. Der Kunde verpflichtet sich, alle Angaben vollständig, richtig und gewissenhaft anzugeben und trägt die volle Haftung für fehlerhafte oder unrichtige Angaben, falls hieraus Fehlbestellungen entstehen oder dadurch eine Auslieferung nicht möglich ist.

 

3. Print@home und mobile Tickets

3.1 Hat der Kunde die Zahlung abgeschlossen, erhält er eine durch das System automatisch generierte E-Mail mit einer individuellen URL. Durch Anklicken dieses Links wird die vom Kunden bei der Bestellung hinterlegte E-Mail-Adresse verifiziert, im Anschluss werden die Print@Home - Tickets automatisch vom System an ebendiese Adresse versendet. Print@Home - Tickets werden bei ProTicket im PDF-Format versendet und lassen sich mit dem kostenlosen Acrobat Reader von Adobe sofort leicht öffnen und ausdrucken.

3.2  Der Kunde muss das Print@Home - Ticket auf gewöhnlichem weißem DIN A4 Standard-Papier und in guter Qualität beim Einlass der Eventfahrt vorzeigen. Im Falle einer Unlesbarkeit des Print@Home - Tickets ist ein kostenpflichtiger Ersatzfahrschein zu lösen. Um eine unberechtigte Duplizierung der Tickets auszuschließen, sind die auf den Print@Home - Tickets abgebildeten Bar- und QR-Codes bei jedem Ticket individuell identifizierbar. Der Bar- und QR-Code kann auch abgespeichert werden und als „Mobiles Ticket“ (für das Mobiltelefon) zur Verfügung gestellt werden. Diese elektronische Zustellung der Online- Tickets erfolgt für den Kunden kostenlos.

 

4. Widerrufsrecht

4.1 Es besteht grundsätzlich kein Anspruch auf Rücknahme oder Erstattung von Fahrscheinen bzw. Eintrittskarten oder Voucher für Drittleistungen. Bei Dienstleistungen im Bereich der Freizeitbetätigung mit fixiertem Leistungszeitpunkt, insbesondere beim Verkauf von Eintrittskarten für Eventfahrten, besteht gemäß § 312 g Abs. 2 S. 1 Zf. 9 BGB eine Ausnahme vom bei Fernabsatzgeschäften sonst bestehenden Widerrufs- und Rückgaberecht. Jede Bestellung ist mit Zustandekommen des Vertrages bindend und verpflichtet zur Bezahlung.

4.2 Da eine kostenfreie Stornierung von Fahrttickets nicht möglich ist, haben Sie dennoch die Möglichkeit, Ihr Ticket an eine andere Person weiter zu geben. Bitte beachten Sie, dass auch bei Nichterscheinen der volle Preis berechnet wird.

4.3 Wenn nicht vorhersehbare außergewöhnliche Umstände die Schifffahrt erschweren, gefährden oder beeinträchtigt werden, z. B. Naturkatastrophen, erhebliche Witterungseinflüsse (Hoch- oder Niedrigwasser, Nebel usw.), Havarien oder technische Defekte am Schiff auftreten, besteht das zweiwöchige Widerrufsrecht für den Vertragspartner/Fahrgast nach den Vorschriften über Fernabsatzverträge nicht (vgl. § 312 g Abs. 2 Nr. 9 BGB). Es besteht daher grundsätzlich kein Anspruch auf Rücknahme von Tickets. Wird eine Schifffahrt aus oben genannten Gründen vorzeitig abgebrochen, wird das Fahrgeld entsprechend teilweise erstattet. Darüber hinaus können keine Ersatz- oder Entschädigungsansprüche gestellt werden. Dies gilt auch bei Unterschreitung der Mindestteilnehmerzahl, die bei 50 Erwachsenen liegt.

4.4 Bei Verlegung einer Eventfahrt behalten die Tickets für den neuen Veranstaltungstermin ihre Gültigkeit. Der Vertragspartner/Fahrgast kann bei Verlegung wählen, ob er mit dem Ticket die Veranstaltung am neuen Veranstaltungstermin besucht oder ob er das Ticket gem. Punkt 4. Abs. 2 weitergibt und vom Veranstaltungsvertrag zurücktritt. Dieses Wahlrecht entfällt, falls die Eventfahrt am gleichen Tag nur zu einer abweichenden Anfangszeit stattfindet. Wegen der Rücknahme der Tickets und Rückerstattung des Kaufpreises gelten die Regelungen zu Punkt 4. Abs. 3.

4.5 Da die Personenschifffahrt Streib von der Gutscheinlösung nach Art. 240 § 5 EGBGB Gebrauch macht, werden Online-Wertgutscheine jedoch dann von der Personenschifffahrt Streib zurückgenommen und der gezahlte Kaufpreis zurückerstattet, wenn die Eventfahrt von der Personenschifffahrt Streib abgesagt und/oder die Eventfahrt auf einen anderen Tag verlegt wird. Bearbeitungsgebühren und Versandkosten werden nicht erstattet. Rücknahme der Tickets und Rückerstattung des Kaufpreises erfolgen über FareHarbor, bei der die Tickets erworben wurden. Die Rückerstattung erfolgt in allen Fällen nur gegen Vorlage des Originaltickets. Sollte die Personenschifffahrt Streib bei einer Absage bzw. Verlegung der Betriebsgesellschaft die gezahlten Kaufpreise nicht zur Rückgabe an den Vertragspartner/Fahrgast zur Verfügung stellen, hat sich der Kunde wegen der Erstattung des gezahlten Kaufpreises an die Personenschifffahrt Streib als seinen Vertragspartner zu wenden.

4.6 Hat der Ticketerwerber nicht bis zum Beginn der Veranstaltung den auf dem Ticket ausgewiesenen Sitzplatz eingenommen, kann die Personenschifffahrt Streib dem Ticketerwerber den Zutritt zur Veranstaltung bis zur nächsten Veranstaltungspause verweigern oder für die Dauer der gesamten Veranstaltung einen anderen, gleichwertigen Platz zuweisen.

 

5. Buchungsgebühr

Zusätzlich zu den angegebenen Preisen pro Bestellung, wird neben den Vorverkaufs- und Servicegebühr eine Buchungsgebühr erhoben. Die Höhe der Buchungsgebühr wird Ihnen im Warenkorbsystem und auf der Bestellseite nochmals deutlich mitgeteilt. Die Buchungsgebühr versteht sich inklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer und ist unmittelbar nach Vertragsschluss zur Zahlung fällig.

 

6. Sorgfaltspflicht und unzustellbare Tickets

6.1 Der Kunde wird beim Bestellvorgang durch das Bestellmenü geführt. Nach Abschluss der Bestellung bekommt der Kunde automatisch eine Buchungsbestätigung per E-Mail zugestellt. Der Kunde verpflichtet sich dafür Sorge zu tragen, dass der Mail-Account genügend Speicher zur Zustellung aufweist.

6.2 Der Kunde soll (im Falle einer Nichtzustellung) zuerst seinen eventuell eingerichteten Spam-Ordner auf unsere Buchungsbestätigung kontrollieren. Wenn dies erfolglos verläuft, ist der Kunde verpflichtet, Personenschifffahrt Streib unverzüglich per E-Mail über die Nichtzustellung zu informieren. Macht der Kunde dies nicht, hat er trotzdem die vollen Kosten der Bestellung zu tragen.

6.3 Verliert der Karteninhaber Tickets oder kommen sie ihm in seinem Verantwortungsbereich abhanden, ist die Personenschifffahrt Streib nicht zur Ersatzbeschaffung verpflichtet. Gelieferte Tickets oder Geschenkgutscheine bleiben bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum der Personenschifffahrt Streib und können bei ausbleibender Bezahlung von der Personenschifffahrt Streib vom Ticketbesteller zurückgefordert werden.

6.4 Sollten die Tickets nicht eingegangen sein ist die Personenschifffahrt Streib spätestens vier Werktage nach der Bestellung bzw. im Falle kurzfristigerer Bestellungen bis zwei Werktage vor der Eventfahrt ausschließlich schriftlich per Fax, Post oder per E-Mail zu kontaktieren. Die Personenschifffahrt Streib kann verspätete Einwendungen ablehnen. Soweit aus verspäteten Mitteilungen über Unstimmigkeiten der gelieferten Tickets bzw. über deren ausbleibende Zustellung Beweisunsicherheiten folgen, geht dies stets zu Lasten des Ticketkäufers.

 

7. Haftung

7.1 Der Aufenthalt an und im Schiff erfolgt auf eigene Gefahr. Die Personenschifffahrt Streib haftet für Personen- und/oder Sachschäden - soweit zulässig - nur bis zur Höhe der versicherten Risiken.

7.2 Die Personenschifffahrt Streib haftet, gleich aus welchem Rechtsgrund, nur für Schäden, die von ihm selbst bzw. seinen gesetzlichen Vertretern oder Erfüllungsgehilfen durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit verursacht wurden, es sei denn, es sind wesentliche Vertragspflichten betroffen. Die Haftung der Personenschifffahrt Streib ist außer im Falle vorsätzlichen Handelns auf den Ersatz des vorhersehbaren, vertragstypischen Schadens begrenzt, es sei denn, es liegt eine grob fahrlässige Verletzung wesentlicher Vertragspflichten vor.

7.3 Ansprüche wegen schuldhafter Herbeiführung von Schäden an Leben, Körper oder Gesundheit, nach dem Produkthaftungsgesetz und wegen arglistiger Täuschung bleiben unberührt.

7.4 Die Personenschifffahrt Streib haftet bei Vorsatz im Umfang unbeschränkt oder bei grober Fahrlässigkeit ebenfalls unbeschränkt, wenn wesentliche Vertragspflichten verletzt werden. Bei grober Fahrlässigkeit ist die Haftung auf den vertragstypischen unmittelbaren Durchschnittsschaden beschränkt, wenn nur unwesentliche Vertragspflichten verletzt wurden. In gleichem Umfang ist die Haftung begrenzt bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Bei leicht fahrlässiger Verletzung unwesentlicher Vertragspflichten haftet die Personenschifffahrt Streib nicht. Soweit die Haftung von der Personenschifffahrt Streib ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die Haftung der eingeschalteten Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen.

7.5 Die Personenschifffahrt Streib haftet nicht für Störungen, die durch außerhalb ihres Einflussbereichs liegende Umstände verursacht werden. Dies gilt insbesondere für Beeinträchtigungen, die auf den Ausfall oder die Störung des Telefonkommunikationsnetzes und der Stromversorgung zurückzuführen sind. Weiterhin übernimmt die Personenschifffahrt Streib keine Haftung für die Richtigkeit der im Internet angegebenen Daten sowie für die technische Störungsfreiheit des Internetangebots.

 

8. Nutzung und Weiterveräußerung von Tickets, Vertragsstrafe

8.1 Tickets dürfen nicht zum Zweck von Werbung, Promotionen oder andere gewerbliche Zwecke (dies inkludiert Gewinnspiele) verwendet werden. Jegliche kommerzielle und gewerbliche Veräußerung und Weitergabe von erworbenen Eintrittskarten bleibt allein der Personenschifffahrt Streib vorbehalten und ist dem Kunden somit nicht gestattet.

8.2 Bei Zuwiderhandlungen gegen das vorgenannte Verwertungsverbot ist die Personenschifffahrt Streib berechtigt, die betreffenden Tickets - auch elektronisch - zu sperren und dem jeweiligen Kunden bzw. Inhaber der Tickets entschädigungslos den Zutritt zur Veranstaltung sowie dem Veranstaltungsort zu verweigern bzw. ihn vom Veranstaltungsort zu verweisen und von dem jeweiligen Erstkäufers die Auszahlung des erzielten Mehrerlöses bzw. Gewinns zu verlangen, sofern es sich um eine unzulässige Weitergabe von Tickets handelt. Die Personenschifffahrt Streib ist zudem berechtigt, einen zukünftigen Verkauf von Tickets gegenüber dem Zuwiderhandelnden zu verweigern, ein Verbot für den Zutritt zum Veranstaltungsort auszusprechen, die diesbezüglich gespeicherten Daten an andere Veranstalter zu übermitteln sowie für jeden Fall der schuldhaften Zuwiderhandlung gegen die Verbote der Weiterveräußerung die Zahlung einer angemessenen, in das billige Ermessen des Veranstalters gestellte und ggf. vom zuständigen Gericht zu überprüfende Vertragsstrafe zu fordern. Maßgeblich bei der Ermittlung der Höhe einer Vertragsstrafe ist die Anzahl der angebotenen, verkauften, weitergegebenen oder verwendeten Tickets. Zudem behält sich die Personenschifffahrt Streib vor, insbesondere im Falle gewerblicher und kommerzieller Weiterveräußerungen von Tickets, in angemessener Art und Weise über den Vorfall auch unter Namensnennung zu berichten, um die vertragswidrige Verwertung und Nutzung von Tickets künftig zu unterbinden. Die Geltendmachung weiterer rechtlicher Ansprüche behält sich die Personenschifffahrt Streib ausdrücklich vor.

 

9. Zutritt zum Veranstaltungsort, Bild- und Tonaufnahmen

9.1 Der Kunde erklärt sich mit einer sorgfältigen Durchsuchung und Inspektion und/oder einer zeitlich begrenzten Abnahme verbotener Gegenstände durch das am Veranstaltungsgelände anwesende Ordnerpersonal bereit. Verbotene Gegenstände inkludieren (diese Liste ist nicht vollständig): Flaschen, Dosen, alkoholische Getränke, illegale Drogen, Plakate, Video- und Bewegungskameras in Übertragungsqualität, Kameraobjektive größer als 300 mm Fokuslänge, Waffen jeglicher Art (auch Wurfgeschosse, Taschenmesser), Regenschirme, Feuerwerke und Rauchbomben. Alkoholisierte Personen oder unter Drogeneinfluss stehende Personen kann der Eintritt zum Schiff verwehrt werden.

9.2 Der Kunde darf kein politisches- oder Werbungsmaterial an Bord mitbringen. Dies gilt ebenso für provozierende Plakate, die von anderen Personen im Rahmen der Veranstaltung gesehen werden können. Schließlich ist es dem Kunden untersagt, am Veranstaltungsareal Marketingartikel zu vertreiben.

9.3 Der Käufer eines Tickets willigt für alle gegenwärtigen und zukünftigen Medien unwiderruflich und unentgeltlich darin ein, dass die Personenschifffahrt Streib oder vom Veranstalter beauftragte Dritte berechtigt sind, Bild- und/oder Tonaufnahmen seiner Person, die über die Wiedergabe einer Eventfahrt des Zeitgeschehens hinausgehen, zu erstellen, zu vervielfältigen, zu senden oder senden zu lassen sowie in audiovisuellen Medien zu nutzen, wenn nicht die berechtigten Interessen des Kunden gegen eine derartige Verwendung sprechen sowie die gesonderten Regelungen zum Datenschutz bleiben unberührt. Der Kunde gewährt der Personenschifffahrt Streib, seinen Lizenznehmern, Geschäfts- und Medienpartnern hiermit die unwiderrufliche und sachlich, zeitlich und örtlich unbeschränkte Erlaubnis, Bild- und/oder Tonaufnahmen seiner Person unentgeltlich für die Vermarktung von Veranstaltungen der Personenschifffahrt Streib und die Berichterstattung über solche Eventfahrten zu verwenden (inklusive der Stimme des Ticketbesitzers und sein Abbild). Dies bezieht sich auf alle Zwecke, die mit der Übertragung und geschäftlichen Zwecken zu tun haben. Der Kunde muss hierfür nicht verständigt werden und erhält keine Entschädigung.

9.4 Hunde können an unseren Eventfahrten nicht befördert werden, ausgenommen ist die Frühschoppenfahrt zum Vatertag. Kinder die das 4. Lebensjahr noch nicht vollendet haben benötigen kein eigenes Ticket, haben jedoch auch keinen Anspruch auf einen eigenen Sitzplatz.

9.5 Die Personenschifffahrt Streib behält sich weiters das Recht vor, Kunden die den geordneten Ablauf einer Eventfahrt stören oder der jeweiligen Hausordnung bzw. Anordnungen des Ordnerpersonals zuwiderhandeln, den Erwerb von Tickets für bestimmte Zeit oder in schwerwiegenden Fällen auf Dauer zu versagen.

 

10. Zahlung

Die Zahlung erfolgt wahlweise per Kredit- sowie Debitkarte, PayPal und Sofort.

 

11. Datenschutz beim Erwerb von Fahrkarten

Die personenbezogenen Daten der Käufer werden unter Einhaltung des Datenschutzrechtes in dem für die Durchführung des Vertrages erforderlichen Umfang erhoben, bearbeitet und genutzt. Personenschifffahrt Streib ist berechtigt, die Daten an natürliche oder juristische Personen weiterzugeben, die die Vertragserfüllung durchführen bzw. an der Durchführung des Vertrages maßgeblich beteiligt sind. Nähere Informationen hierzu sind den Datenschutzbestimmungen zu entnehmen, welchen der Kunde mit dem Erwerb von Tickets ausdrücklich zugestimmt hat zu finden.

 

12. Salvatorische Klausel

Im Falle der Unwirksamkeit von Bestimmungen dieser Bedingungen wird die Wirksamkeit des Vertrages oder der Bedingungen im Übrigen nicht berührt. Für Streitigkeiten hinsichtlich der Vermittlung von Eintrittskarten-Käufen ist, soweit der Käufer Vollkaufmann oder eine Person des öffentlichen Rechts ist Speyer als ausschließlicher Gerichtsstand vereinbart. Es kommt allein deutsches Recht zur Anwendung. Erfüllungsort für die Zurverfügungstellung der Fahrscheine, Eintrittskarten, Gutscheine und für die Bezahlung ist Speyer.


Änderungen vorbehalten.
Diese Allgemeinen Geschäfts- und Beförderungsbedingungen treten ab dem 15. Mai 2024 in Kraft. Alle vorherigen Bedingungen sind ab diesem Zeitpunkt ungültig.

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